Baufinanzierung
Unsere Konditionen /Freibleibend/ Annuitätendarlehen (Nettodarlehensbetrag 150.000 Euro)
Zinsbindung in Jahren | Sollzinssatz | Effektivzinssatz | Mtl. Rate bei der 1% Tilgung | Restschuld nach Zinsbindung |
---|---|---|---|---|
5 | 1,88% | 1,90% | 360,000 | 142.100,00 |
10 | 2,46% | 2,48% | 431,25 | 133.000,00 |
15 | 2,85% | 2,89% | 516,66 | 122.000,00 |
20 | 2,97 | 3,01% | 528,33 | 109.100,00 |
Kalkulationsgrundlagen für die o.g. Zinskonditionen:
- Beleihung bis maximal 60% des Beleihungswertes (= ca. 54% des Verkehrswertes
- Finanzierung Kauf (Neubau)
- Absicherung im Grundbuch mittels erstrangiger Grundschuld
- Darlehensnehmer ist/sind seit mind. 1 Jahr unbefristet bei dem gleichen Arbeitgeber als Angestellte(r)oder Beamte(r) tätig
- Einkommens- und Vermögenssituation ist einwandfrei (z.B. keine Negativeinträge in der Schufa)
- Weitere Konditionen auf Nachfrage unter info@baufi-mittelrhein.de
Förderung von selbst genutztem Wohnraum:
Aktion!!!
Wir beantragen die Landesfördermittel für Sie kostenlos.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Bauherren und Käufer von selbst genutztem Wohneigentum (Häuser und Wohnungen), die eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten, mit einem zinsverbilligten Darlehen.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Mietenstufe der Stadt oder Gemeinde, in der das Objekt liegt. Gefördert wird eine Wohnflächenobergrenze von 130 m² (für die Haushalte mit bis zu vier Personen) Die Wohnflächenobergrenze erhöht sich bei Haushalten mit mehr als vier Personen um 15 m² für jedes weitere Haushaltsmitglied. Bei jungen Ehepaaren, Lebenspartnerschaften, bei denen keiner der Partner das 40. Lebensjahr vollendet hat, und Haushalten mit schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WoFG wird die Wohnflächenobergrenze um weitere 15 m² erhöht, wenn der Haushalt aus mindestens vier Personen besteht.
Weitere wichtige Voraussetzung für Förderung ist Eigenkapital.Die Eigenkapitalhöhe soll mindestens 10 % der Gesamtkosten, betragen.
Eigenkapital durch:
- Eigenkapital (Guthaben/Barmittel)
- Bezahlte Rechnungen/ bezahltes Grundstück
- Eigenkapitalersatzdarlehen
Darüber hinaus kann Selbsthilfe erbracht werden.
Zinssätze
- 2,45% p.a. Zinsfestschreibung 10 Jahre
- 3,15% p.a. Zinsfestschreibung 15 Jahre
- 3,45% p.a. Zinsfestschreibung 20 Jahre
Stand: 16. Februar 2014
Die Zinssätze können nach Veränderung des Kapitalmarktes angepasst werden.
Gerne beraten wir Sie und beantragen für Sie die Landesfördermittel.